I. Geltung
1.Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Lichtbildner (robert
litz) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots des Lichtbildners durch den Kunden, spätestens
jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3.Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen
drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen
des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Lichtbildner
diese schriftlich anerkennt.
4.Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch
ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen
Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Lichtbildners,
sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1.Soweit der Lichtbildner Kostenvoranschläge erstellt, sind diese
unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen
ein, sind diese erst dann vom Lichtbildner anzuzeigen, wenn erkennbar
wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit
aus Gründen überschritten, die der Lichtbildner nicht zu vertreten
hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des
vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung
des Pauschalhonorars zu leisten.
2.Der Lichtbildner ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung
der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht
sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
3.Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die
dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden,
durch den Lichtbildner ausgewählt.
4.Sind dem Lichtbildner innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der
Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten
die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1.Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial,
gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie
vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2.Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Lichtbildner gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v.
§ 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3.Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen
sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4.Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Lichtbildners,
und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet
wird.
5.Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln
und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung,
Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6.Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität
oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen
nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß,
vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1.Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht
zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die
Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume
des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2.Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden
und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für
die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen
Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger,
welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen
der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der
Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins
oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4.Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung,
Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf
der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Lichtbildners. Das gilt
insbesondere für:
eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in
Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen
oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder
Umgestaltung des Bildmaterials,
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf
Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische
oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher,
Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung
und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen
Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im
Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung
oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen
oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder
durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
des Lichtbildners und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf
das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig
als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte
ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen,
zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials
ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Lichtbildner
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen
Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche
des Lichtbildners aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
V. Haftung
1.Der Lichtbildner übernimmt keine Haftung für die Verletzung
von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb
von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.
B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie
die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen,
Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung
für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung
ergebenden Sinnzusammenhänge.
2.Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials
ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
1.Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden,
bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht
der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2.Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials
zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
3.Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und
Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten
und gehen zu Lasten des Kunden.
4.Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird
eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar
mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Lichtbildner ist berechtigt,
bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils
erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5.Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe
zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht
veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage
für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich
einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00
pro Aufnahme an.
6.Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung
mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1.Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens
jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden;
beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist
bedarf der schriftlichen Genehmigung des Lichtbildners.
2.Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu
löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Lichtbildner
haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer
erneuten Lieferung der Daten.
3.Überlässt der Lichtbildner auf Anforderung des Kunden oder
mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung,
ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der
Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach
Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist
vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger
zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist
ist nur wirksam, wenn sie vom Lichtbildner schriftlich bestätigt
worden ist.
4.Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf
dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt
das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports
bis zum Eingang beim Lichtbildner.
VIII. Vertragsstrafe, Schadensersatz
1.Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Lichtbildners erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist
für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
2.Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht
zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von
100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
IX. Allgemeines
1.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und
zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2.Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit
der Schriftform.
3.Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen
dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten
Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4.Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Lichtbildners.
X.Anschrift
robert litz – brabeckstr.17a – 30559 hannover – info@foto-litz.de
– 0177 4363073 - +49 511 5293301
Steuer und UmSt.Nr 26/127/05729 Finanzamt Hannover Süd
Stand: 19.August 2010
